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Meine Tätigkeitsfelder waren bis in das Jahr 2000 hinein die Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen und elektronischen Geräten. Von Mitte 2000 bis Ende 2004 war ich als SiFa für Instandsetzung, Transport und Verkehr, Lagerhaltung, Büro und Verwaltung, Küchen und Gaststätten und für medizinisches Personal verantwortlich.

Maßnahmen und Organisation zur Unfallverhütung legt das Arbeitsschutzgesetz und der jeweilige Unfallversicherungsträger in der BGV A1, in den - Grundsätzen der Prävention - fest. Die Anforderungen an die Durchführenden ergeben sich aus dem ASiG dem Arbeitssicherheitsgesetz.

Mein Ziel und Anliegen ist es, gemeinsam budgetkonforme Lösungen zu erarbeiten, die von Mitarbeitern und interessierten Parteien gleichermaßen getragen werden. Die Forderungen zur Unfallverhütung sind mit Blick auf das jeweilige Unternehmen komplex in der Umsetzung und bedürfen ihren eigen Fokus. (Den Fokus der Gefährdungsbeurteilung).Mit den sich derzeit ändernden Vorschriften und Regelwerken der Unfallversicherungsträger gewinnen Sie als Unternehmer je nach Betriebsgröße an Freiraum hinzu. Es gilt aber dennoch den Überblick in der Unfallverhütung zu bewahren. Egal ob sie am Unternehmermodell Ihrer BG oder der Regelbetreuung teilnehmen, ich möchte Ihnen dazu mein Hilfe und Unterstützung anbieten.

Zu meinen Leistungen im Bereich der Arbeitsicherheit gehören: 

-          Regelbetreuung gem. ASiG und BGV A2
-          Anlassbezogene Betreuung im Unternehmermodell
-          Gefährdungsbeurteilung / Gefährdungsdokumentation 
-          Gefahrstoffmanagement
-          Lärmmessungen
-          Betriebsanweisungen
-          vorbereiten des Arbeitsschutzmanagementsystems als Auditor zur Zertifizierung

 

 
 
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